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Bei versicherungsrechtlichen Fragen auf die Expertise unseres Anwaltsbüros setzen!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Versicherungskunden existenziell. Diese sind häufig mit enormen Kosten für Versicherer verbunden. Daher tun Versicherer alles Mögliche, um sich einer vertraglichen Leistungspflicht zu entziehen. Hier gibt es verschiedene Gründe, die Leistung abzulehnen. Nicht selten handelt es um Scheinargumente. Jedoch kommt es auch häufig vor, dass der Versicherer den Rücktritt oder die Anfechtung des Versicherungsvertrages im Leistungsfall erklärt. Auch kann es vorkommen, dass eine mindestens 50% ige BU nicht erreicht ist. Dies wäre dann medizinisch zu klären. RA Avanas hat hier bereits zahlreiche Verfahren im Sinne der Versicherten geführt.
Hier bestreitet der Versicherer oftmals erfolglos, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden habe und den Besitz der entwendeten Sachen. Hier ist oftmals die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft beizuziehen und die Polizeibeamten sind als Zeugen zu vernehmen. Hier ist es ebenso wichtig zu wissen, dass diese Versicherung zum Neuwert versichert und nicht zum Zeitwert.
Die Wohngebäudeversicherung ist ebenso existenziell. Denn sofern ein Brandschaden oder Überschwemmungsschaden am Eigenheim vorliegt, ist dies ein finanzieller Aufwand, der nicht so ohne weiteres gestemmt werden kann. Wir erinnern uns an die Flutkatastrophe im Jahr 2021. Hier sind i.d.R. versicherte Gefahren vom Leitungswasser, Überspannung, Feuer, Starkregen und Überschwemmung, Glasbruch , Sturm und Hagel Blitzschlag, Explosion und Implosion. Häufig nicht aufgeführt oder ausgeschlossen sind Schäden am Haus durch Abwasserleitung oder Zuleitung. Hierauf sollte bei Vertragsschluss geachtet werden.
In der Kaskoversicherung sind häufig Diebstahl bzw. Entwendung des versicherten PKW oder unfallbedingten Schädigung des Fahrzeuges Gegenstand von Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Häufig kommt es hier vor, dass der Versicherer seine Belehrung über die Obliegenheitsverletzung nicht gesetzeskonform nach § 28 VVG stellt. Diese Belehrung ist zwingend zeitlich vor den Fragen zum Schadenfall zu stellen und nicht danach. Anderenfalls wird die Warnfunktion des Gesetzes umgangen.
Das OLG Frankfurt hat am 13.08.2021 entschieden, dass die Formulierung in den AGB der Commerzbank intransparent und somit unzulässig sind, was die Frage der Berechnung der Vorfällgkeitsentschädigung angeht. Diese Entscheidung hat der BGH bestätigt. Viele Banken haben identische oder ähnliche Formulierungen in Ihren AGB, wonach im Fall der Vorfälligkeit diese nach der Aktiv-Passiv Methode bestimmt wird. Der Kunde weiß aber nicht, was am Ende des Tages hier als Ergebnis feststeht. Die Rechtsprechung hat die unzulässige Praxis der Bankenwirtschaft aufgearbeitet. Bankkunden können nun viel Geld zurückholen.
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Wir bringen Sie durch den Sturm
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Versicherung abzuschließen? In einigen Fällen lohnt es sich, dafür einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen. Mandanten, die sich zum Beispiel für eine bestimmte Personen- oder Sachversicherung interessieren, können unsere Anwaltskanzlei in Hamburg aufsuchen.
Denn als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt Herr Avanas auf diesem Gebiet über besonders weitreichendes Wissen. Außerdem ist er hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung sowie neuer Gesetze zu jeder Zeit auf dem neuesten Stand. Wir beraten unsere Mandanten unter anderem dazu:
Grundsätzlich gibt unser Rechtsanwalt nicht nur zum Abschluss einer Police Auskunft. Er steht Ihnen ebenfalls zu Diensten, wenn Sie einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen wollen. Klienten, die etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, können von Herrn Avanas prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Selbstverständlich berücksichtigt er dabei sämtliche aktuellen richterlichen Entscheidungen.
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Unsere Philosophie
Fachanwälte im Versicherungsrecht setzen versicherungsvertragliche Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherung außergerichtlich oder gerichtlich durch. Häufige Streitpunkte sind hierbei die Leistungsablehnung durch den Versicherung im Leistungsfall oder die Ablehnung des Abschlusses des Versicherungsvertrages
Versicherer sind verpflichtet, den Versicherer vor den Fragen im Antrag auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und bei einer etwaigen Verletzung der Obliegenheiten darauf hinzuweisen, welche Rechtsfolgen eintreten können (Leistungsausschluss, Kündigung, Anfechtung des Vertrages). Bei Gesundheitsfragen im Bereich Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Lebensversicherung sollten Gesundheitsfragen nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt beantwortet werden. Am elegantesten agiert der Versicherungsnehmer, wenn er alle vorhandenen Patientenunterlagen der Versicherung mit dem Antrag übergibt und somit im Leistungsfall der Versicherung bereits frühzeitig den Wind aus den Segeln nimmt.
Bei Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer gehalten, alle Angaben, die verlangt werden, wahr und vollständig zu machen. Wenn der Versicherungsnehmer im Bereich der Personenversicherung wie oben beschrieben, falsche Angaben macht und der Versicherer im Rahmen seiner Leistungsprüfung gem. § 14 VVG die notwendigen Erhebungen trifft und hierbei feststellt, dass unwahre Angaben im Antrag gemacht worden ist, wird der Versicherer den Vertrag kündigen und anfechten. Zugleich wird der Versicherer die Leistung wegen falscher Angaben ablehnen.
Der Versicherungsnehmer kauft sich beim Versicherer die Abdeckung eines unköperlichen Risikos ein. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie, je nachdem wie die Vereinbarung getroffen ist, entrichten. Zahlt der Versicherungsnehmer die verinbarte Prämie nicht, kann der Versicherer kündigen und im Schadenfall die Leistung ablehnen, wenn der Versicherung zuvor gem. § 38 VVG den Versicherungskunden hierauf hingewiesen und qualifiziert gemahnt hat.
Unterstellt, die Versicherung hat vom Versicherungsnehmer alle notwendigen Erhebungen getroffen und die Versicherung deckt das entsprechende Risiko ab, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer zunächst einnert werden, per Brief oder Email. Sollte eine Reaktion ausbleiben, kann eine Vorstandsbeschwerde eingereicht werden und ebenso eine Beschwerde bei der Bundesaufsicht für Finanzen. Sollte es bei diesem Verhalten bleiben, sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. Das Versicherungsrecht ist originäere Spezialmaterie, die nicht Fachanwälte im Zweifel nicht beherrschen.
Bitte nutzen Sie für alle Fragen das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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Ulaş Avanaş LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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